Datenschutz-Paradox: EU-Kommission gegen den Datenschutzbeauftragten

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foto: bluedesign | fotalia

Wenn man als EU-Kommission gegen die eigenen Datenschutzrichtlinien verstößt und der EU-Datenschutzbeauftrage das dann richtig scheiße findet. Dann macht man was? Genau! Den EU-Datenschutzbeauftragten verklagen.

Der Datenschutzbeauftragte hat ihnen nämlich den Spaß verdorben, indem feststellte, dass die Nutzung von Microsoft 365 durch die Europäische Kommission gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Diese hatte keine angemessenen Datenschutzmaßnahmen getroffen um die sichere Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU zu garantieren. Microsoft speichert die Daten nämlich üblicherweise, Überraschung, irgendwo in seinen Cloud-Servern.

Jetzt streiten sie sich also darüber, wer im Recht ist: die Kommission, die auf ihren geliebten Microsoft-Diensten besteht, oder der Datenschutzbeauftragte, der meint, dass Datenschutz vielleicht doch wichtiger ist. Das Ganze entwickelt sich zu einem peinlichen Theaterstück, das die Frage aufwirft, ob Datenschutz überhaupt mit moderner Technik vereinbar ist oder ob wir einfach alle nur in den Fängen der großen Tech-Konzerne stecken.

Quellen: heise.de | tarnkappe.info