IP Adresse von Vorratsdatenspeicherung betroffen

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In einer meisterhaften Demonstration von Datenschutzschützerei verkündet der EuGH, dass die umfassende Überwachung unserer digitalen Aktivitäten nun offiziell auch für die Jagd auf kleinere Straftaten erlaubt ist. Früher war die Vorratsdatenspeicherung nur bei schwerer Kriminalität wie Kinderpornografie zulässig, aber hey, warum die Mühe machen, zwischen wichtigen und unwichtigen Verbrechen zu unterscheiden? Schließlich könnte jeder von uns ein potenzieller Gesetzesbrecher sein, richtig?

Während die französische Behörde Hadopi sich fleißig daran macht, illegale Filesharer zu verpetzen, und Deutschland darüber debattiert, ob das Quick-Freeze-Verfahren ausreichend invasiv ist, erklärt der EuGH großzügig, dass das Speichern von IP-Adressen kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist – zumindest so lange, bis jemand beschließt, diese Daten mit anderen Informationen zu kombinieren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jubelt und sieht sich durch das Urteil bestärkt: Jetzt können wir uns endlich darauf freuen, dass jede kleine digitale Bewegung akribisch aufgezeichnet und analysiert wird – zur Sicherheit und Freiheit aller, versteht sich.

Quelle: TAZ